Skip to content
« zurück zum Glossar Baubiologie

Instandhaltung

Hierzu gehören nach RBBau, Teil C, alle konsumtiven Maßnahmen, die der Erhaltung der baulichen Anlagen, einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung und der Außenanlagen dienen
(Instandhaltung). Wartungs- und Inspektionsleistungen sind ebenso wenig Teil der Bauunterhaltung wie die Herrichtung, die durch eine neue Zweckbestimmung erforderlich wird (vergleiche Abschnitt C RBBau).

 

Im Zusammenhang mit Asbest: Siehe ASI-Arbeiten

« zurück zum Glossar Baubiologie
An den Anfang scrollen