Funkanlage
Im Sinne des FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen):
Erzeugnis, das in dem für terrestrische oder satellitengestützte Funkkommunikation zugewiesenen Frequenzspektrum durch Ausstrahlung und/oder Empfang von Funkwellen kommunizieren kann; also Sender, Empfänger und kombinierte Sender/Empfänger; letztere werden auch als Transceiver bezeichnet.
Quelle: www.baubiologie.net