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Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen in der Fassung vom 20. Juli 2001. Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden.

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