Gesamtpartikelmessung
Zum quantitativen Nachweis luftgetragener Partikel wird ein definiertes Luftvolumen angesaugt. Hierbei werden keimfähige und nicht keimfähige Sporen erfasst und mittels Direktmikroskopie untersucht.
Quelle: VdS 3151, Gesamtverband der dt. Versicherungswirtschaft, Verlag: VdS Schadenverhütungs GmbH, Köln, 2014.