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Eigentumswohnung

durch das WEG-Gesetz definiertes Wohnungseigentum an einer einzelnen Wohnung in Mehrfamilienhäusern, Doppel- oder Reihenhäusern.
Das Wohnungseigentum besteht rechtlich aus den Komponenten:

  • Sondereigentum an den Räumen der Wohnung
  • Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (insbesondere das Grundstück und das Verwaltungsvermögen)
  • Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft
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