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Grenzwert

Schwellenwert mit gesetzlich bindender Wirkung. Die Ableitung von Grenzwerten ist nur für Stoffe und Umweltnoxen mit nachgewiesener Wirkungsschwelle möglich. Für Wohnräume gibt es jedoch kaum Grenzwerte und wenn – sind diese aus Sicht der Gesundheitsvorsorge viel zu hoch.
Die WHO äußert sich unmissverständlich: „Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen wie einem möglichen Krebsrisiko zu schützen.“ (Quelle: Baubiologie Maes)
Die baubiologischen Richtwerte hingegen sind Vorsorgewerte.

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