Bauherr
Natürliche oder juristische Person, die selbst oder durch Dritte ein Bau- oder Sanierungsvorhaben für eigene oder für fremde Rechnung veranlasst. Der Bauherr ist der rechtliche Partner der Bauaufsichtsbehörde, der die ihm nach der Landesbauordnung übertragenen Pflichten zu erfüllen hat.
Quelle: VDI/GVSS 6202 Blatt 1, 2013
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