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Gefahrstoff

Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrenstoffverordung (GefStoffV) sind

  1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,
  2. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
  3. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
  4. Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
  5. alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.

Neue Kennzeichnung

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS-Verordnung) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Für Gemische, die vorwiegend in der Bauwirtschaft eingesetzt werden, gelten die Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln erst ab dem 01.06.2015. Die Hersteller haben die Möglichkeit zur früheren Umsetzung [siehe hierzu auch Global Harmonisierte System (GHS)].

Arbeitssicherheit - Gefahrstoff

[Bild: BG BAU, Bausteine A7, Auflage 07/2012]

Quelle: BG BAU

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