Skip to content

In Sachverständigenkreisen sind asbesthaltige Kitte längst bekannt und (zumindest nach entsprechender Stellungnahme) bei Abbruch und Entsorgung berücksichtigt.

Handwerker waren aber bis etwa 2016 völlig ahnungslos und frästen und schliffen den asbesthaltigen Fensterkitt.

Dabei werden große Konzentrationen der gefährlichen Fasern freigesetzt und fein in der Luft verteilt – mit Folgen für Handwerker, Arbeitnehmer und Umwelt. Auch heute ist das Thema viel zu wenig bekannt und weiterhin wird unbedarft gefräst, geschliffen und Asbest herumgepustet.

Fensterkitt mit Einbaudatum vor 1993 ist häufig asbesthaltig

Erst 2016 (!) stellte der Bundesinnungsverband des deutschen Glaserhandwerks eine entsprechende Anfrage an die deutschen Behörden.

Früher billig – heute extrem teuer

Asbest wurde als „Material der 1000 Möglichkeiten“ in den Jahren ca. 1960 bis 1993 in etwa 70% der Gebäude in Fenster- und Anschlagkitten eingesetzt. Der Asbestgehalt war meist unter 1% und damit zahlenmäßig gering – bei Maschinenbearbeitung des heute steinharten Kitts erfolgt aber eine feinst verteilte Staubentwicklung mit entsprechenden Umweltfolgen.

Wir haben jedoch auch schon Kitt mit zweistelligem Gehalt an Chrysotil- Asbest gefunden – beispielsweise den Anschlagkitt des oben abgebildeten Fensters.

Nicht fräsen, schleifen, stauben!

Die Fasern sind im Kitt festgebunden und stellen in unbeschädigtem Zustand keine Gefährdung dar. Da der Kitt durch die Alterung jedoch brüchig werden kann, ist nicht auszuschließen, dass bei Bruch oder Demontage des Fensters Asbestfasern freigesetzt werden. Völlig zu unterlassen ist mechanisches Bearbeiten wie bohren, sägen, schleifen.

Bei Bauteilen älter als 1993 ist davon auszugehen, dass der Kitt asbesthaltig ist.

So wird sicher gearbeitet

Mittlerweile gibt es ein behördlich geprüftes und zugelassenes Verfahren geringer Exposition zum „Ausbau von asbesthaltigem Kitt im Glasfalz durch Aushauen und Schneiden“ und ein zweites mit oszillierender Säge – DGUV BT 42 und DGUV BT 56. Hierzu ist mindestens der „kleine Asbestschein“ TRGS 519 Anlage 4C nötig.

Dennoch sind viele Handwerker, Arbeitnehmer und erst recht Laien immer noch völlig ahnungslos und unterschätzen die Gefahr und die rechtlichen Risiken.

Die Anforderungen an die Asbestsanierung werden durch die zuständige Gewerbeaufsicht kontrolliert. Ein Verstoß stellt eine Straftat dar.

Bauherren sind als Gebäudeeigentümer auch Eigentümer der Schadstoffe und sollten sich die Asbestsachkunde des beauftragten Betriebs nachweisen und die Entsorgungsnachweise aushändigen lassen.

ACHTUNG: Auch die Probenahme darf nur durch Sachkundige erfolgen! Zu beproben ist neben dem Fensterkitt und auch der Anschlagkitt.

 

Asbest im Fensterkitt

(Quelle: Glaserinnung Hamburg)

Seit einiger Zeit ist immer öfter die Rede von Asbest im Fensterkitt. Viele Glaser und deren Kunden sind verunsichert und wissen daher nicht genau, was nun zu unternehmen ist.

Bis etwa 1990 wurde Asbest in vielen Kittsorten verbaut. In den häufig benutzten Fensterkitten in recht überschaubaren Mengen von bis zu 5%, jedoch vor allem im Gewächshausbau eingesetzten Bitumkitten sogar bis zu 40%. Durch das Verbot von Asbest 1993 sind alle danach produzierten Kitt asbestfrei.

Einige Fälle in der Bundesrepublik haben nun gezeigt, dass bei Arbeiten mit asbesthaltigem Kitt große Mengen der krebserregenden Fasern freigesetzt werden können. Dies gilt es in Zukunft zu verhindern. Daher ist besondere Vorsicht geboten, wenn es an die Bearbeitung von Kittfälzen geht.

Generell muss bei altem Kitt davon ausgegangen werden, dass er asbesthaltig ist, sofern nicht eine Probe untersucht und als asbestfrei eingestuft wurde. Das bedeutet, dass diese Arbeiten unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden müssen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass Asbestfasern in die Umwelt gelangen oder der Monteur diese einatmet.

Selbst die Entnahme einer Probe darf nicht einfach so durchgeführt werden. Hierfür muss eine Berechtigung in Form eines Sachkundenachweises nach TRGS 519 (kleiner Asbestschein) vorliegen.

Da Asbest im Kitt im eingebauten Zustand relativ fest gebunden ist, gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem einfacheren Verfahren diesen zu bearbeiten. Um dieses Verfahren anwenden zu dürfen, ist ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 notwendig. Nur Sachkundige Personen dürfen asbesthaltige Kittfenster reparieren, sanieren und entsprechende Kittproben entnehmen.

Das vereinfachte Verfahren für den Fensterkitt (nicht den stark asbesthaltigen Bitumkitt) erleichtet es den Betrieben erheblich, asbesthaltigen Kitt fachgerecht aus dem Falz zu entfernen. Komplette „Einhausungen“ sind in den meisten Fällen nicht mehr notwendig. Es bedarf zwar einer speziellen Ausrüstung und einer aufwendigeren Durchführung als bei einer normalen Reparatur, jedoch in einem Maß, welches ohne riesigen Aufwand durchführbar ist.

Quelle: Glaserinnung Hamburg

An den Anfang scrollen