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Problemstellung

Im November 2006 beauftragte uns ein Umweltmediziner, eine Begehung in dem Einfamilienhaus einer Familie durchzuführen, bei der der 13-jährige Sohn unter oberen und unteren Atemwegsbeschwerden sowie unter Kopfschmerzen litt bzw. infektanfällig war. Zudem ist der Sohn ein Hausstaubmilbenallergiker.

Untersuchungsergebnis

Der Sohn hatte ein Schlafzimmer im Keller. Die Wände sind allesamt mit Rigips verkleidet, sodass die eigentlichen Wände nicht einsehbar waren. In diesem Zimmer befand sich kein richtiges Bett, sondern nur Matratzen, die auf dem Boden lagen. Das Schlafzimmer machte insgesamt einen unaufgeräumten Eindruck. Gelegentlich schlief der Junge in einem anderen Zimmer im Souterrain auf einem Sofa.

Während der Wohnraumbegehung im November 2006 wurde der Familie geraten, den Sohn in einem anderen Zimmer schlafen bzw. wohnen zu lassen. Messungen wurden bei dieser Begehung nicht durchgeführt, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen. Außerdem wurden der Familie geraten, auf ein optimales Raumklima zu achten und das Zimmer des Sohnes allergikerfreundlich auszustatten.

Lösung

Bei dem zweiten Ortstermin im Januar 2007 wurde berichtet, dass es dem Sohn bereits gesundheitlich besser gehen würde. Er ist in ein Zimmer im Souterrain gezogen. Dieses Zimmer wurde renoviert und allergikerfreundlich ausgestattet. Außerdem hat der Junge ein richtiges Bett und allergikergerechte Bettwäsche bekommen.

Die Symptome sind nahezu vollständig abgeklungen.

 

Quelle: KVWL, Dr. Lorenz, 2008

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