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Akkreditierung

Verfahren, in dem eine maßgebliche (meist staatliche) Stelle formell anerkennt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle (z.B. TÜV) oder Person kompetent ist, bestimmte Aufgaben (z.B. Produktprüfungen) auszuführen.
In Deutschland unterscheidet man zwischen dem gesetzlich geregelten und dem gesetzlich nicht geregelten Bereich. Im gesetzlich geregelten Bereich spricht man dann von Benannten Stellen.
In Deutschland ist für die Akkreditierung der Benannten Stellen bei technischen Produkten die deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) zuständig.
Quelle: Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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