Asbest
Asbest – Anorganische, nicht flüchtige Fasern (griechisch „Asbestos“ bedeutet „unvergänglich“)
Vorkommen u.a. in Dämmmaterialien (Spritzasbest), Platten (Promabest, Eternit), Asbestpappen unter Fußböden, in Spachtelmassen, PVC-Platten.
Asbestfasern sind als krebsauslösend eingestuft.
Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest ist aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung inzwischen weitgehend verboten worden. Entsprechende Beschränkungen gelten in Deutschland seit 1993.
Asbesthaltige Bauprodukte wurden auch in Schulgebäuden noch bis in die 1980er-Jahre eingesetzt, wobei zwischen Asbestzementprodukten (mit einem Asbestanteil von ca. 15 Gew.-%) und schwach gebundenen Asbestprodukten (z. B. Spritzasbest, mit einem Asbestanteil von mehr als 60 Gew.-%) unterschieden wird. Asbestzementprodukte wurden als Dach- und Fassadenplatten, Fensterbretter oder Blumenkästen, Wasserleitungsrohre und für Zwischenwände (Leichtbauwände) eingesetzt. Spritzasbeste wurden bevorzugt aus Feuerschutzgründen in Klimaanlagen und Schachtsystemen eingesetzt.
Durch Alterungsprozesse und nach jahrelanger Nutzung der Gebäude kommt es zum allmählichen Freisetzen von Fasern. Besonders in Klimaschachtsystemen, die mit Asbest ausgespritzt worden waren, konnten die freigesetzten Fasern mit dem Luftstrom direkt in angrenzende Räume gelangen.
Asbest wird als bekanntermaßen krebserzeugend für den Menschen eingestuft. Das Einatmen von Asbestfeinstaub kann hauptsächlich drei Erkrankungen hervorrufen:
1. Asbestose: Punktuelle Verhärtungen des Lungengewebes.
2. Lungenkrebs, häufig in Verbindung mit Asbestose, Latenzzeit (Zeit bis zum Auftreten der Erkrankung) 20–30 Jahre, Raucher sind besonders betroffen.
3. Krebs des Rippen-/Bauchfells (Mesotheliom), Latenzzeit 30–40 Jahre.
Diese durch Asbest bedingten Erkrankungen traten besonders bei Arbeitnehmern in der Asbestindustrie auf, an deren Arbeitsplätzen bis zu 100 Mio. Asbestfasern /m3 Luft gemessen wurden.
Quelle: UBA
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