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asbesthaltige Bodenbeläge

Floor-Flex-Platten oder Vinyl-Asbest-Fliesen sind meist melierte, quadratische, glatte Einzelplatten ohne Trägerschicht, die eine homogene Mischung aus Asbest, organischen Bindern und anorganischen Füllstoffen mit einem durchschnittlichen Asbestanteil von 15 % in festgebundener Form enthalten.

Cushion-Vinyl-Beläge hingegen sind lagenartig aufgebaute geschäumte PVC-Bahnenware, die auf der Unterseite (Trägerschicht) mit weißer oder hellgrauer Asbestpappe beschichtet sind. Die meist nur einen Millimeter starke Asbest-Trägerpappe besteht zu ca. 90 % aus schwach gebundenem Asbest, meist gepresstem Weißasbest (Chrysotil). Insgesamt macht der Asbestgehalt bei dieser Art von Bodenbelägen bis zu 40 % aus. 1982 wurde die Verwendung dieser Platten vom Gesetzgeber verboten.
Quelle: LfU
Bei unsachgemäßem Ausbau solcher Bodenbeläge können große Mengen Asbestfasern freigesetzt werden!

Findet der Mieter in seiner Wohnung Platten vor, von denen sich Fasern lösen – etwa durch Beschädigungen -, kann er die Miete mindern und vom Vermieter verlangen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Die Kosten für die fachgerechte Sanierung von Fußböden, die Asbest enthalten, trägt der Vermieter.
Quelle: Rainer Bratfisch, Mieter Magazin 11/11, Berliner Mieterverein e.V.

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