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Azofarbstoffe

Azofarbstoffe bilden zahlenmäßig die größte Gruppe der syntetischen Farbstoffe. Charakteristisches Strukturmerkmal der Azofarbstoffe ist die Azogruppe mit der Azobrücke (–N=N–), die in der Regel zwei Aromaten-Reste verbindet. Die Azobrücke mit der Stickstoff-Doppelbindung bildet den farbgebenden Bestandteil dieser Stoffe. Azofarbstoffe können auch mehrere Azobrücken enthalten.

Gesundheitsgefährdung:
Bestimmte Azofarbstoffe können unter Umständen krebserzeugende aromatische Amine freisetzen. Diese aromatischen Amine können durch Speichel oder Schweiß gelöst werden (z. B. aus farbigen Textilien) und in den Körper gelangen. Auch pseudoallergische Reaktionen sind möglich.

Verwendung:
Die Azofarbstoffe werden zum Färben von Wolle, Baumwolle, Zellwolle, Seide, Kunstseide, Hanf, Jute, Leinen, Ölen, Fetten, Wachsen, Stroh, Holz, Papier usw. benutzt. Einzelne Azofarbstoffe sind als Lebensmittelfarben zugelassen.
Für Azofarbstoffe gelten europaweit bestimmte Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen. Azofarbstoffe, die erwiesenermaßen krebserzeugende Amine freisetzen können, sind z.B. in Bedarfsgegenständen wie Textilien, Schmuck oder Kosmetikartikel verboten.
Quelle: Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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