Biologischer Grenzwert
Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material (z.B. Blut oder Urin), der angibt, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht gefährdet ist
Quelle: Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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