Bundesnetzagentur
Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen‘, abgekürzt BNetzA, reguliert als Bundesoberbehörde unter anderem Post und Telekommunikation. Ihre Aufgabe ist es, durch Liberalisierung und Deregulierung die weitere Entwicklung etwa des Telekommunikationsmarktes zu fördern. Außerdem ist sie zu- ständig für Standortgenehmigungsverfahren beim Ausbau des Mobilfunknetzes.
« zurück zum Glossar Baubiologie