Eigentumswohnung
durch das WEG-Gesetz definiertes Wohnungseigentum an einer einzelnen Wohnung in Mehrfamilienhäusern, Doppel- oder Reihenhäusern.
Das Wohnungseigentum besteht rechtlich aus den Komponenten:
- Sondereigentum an den Räumen der Wohnung
- Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (insbesondere das Grundstück und das Verwaltungsvermögen)
- Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft