Emission
Jegliche Art der Abgabe von Stoffen, Energien und Strahlen an die Umgebung durch eine bestimmte Quelle wird als Emission bezeichnet. Häufig handelt es sich dabei um die Abgabe von Schadstoffen bzw. Schadenergien.
Quelle: Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Unter Emission versteht man die Freisetzung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen in die Atmosphäre. Zu unterscheiden sind Emissionen natürlichen Ursprungs, zum Beispiel aus Vulkanausbrüchen oder Waldbränden, und sogenannte anthropogene Emissionen, die durch den Menschen verursacht werden. Hierzu gehören Feinstaub oder Treibhausgase aus Wärme- und Stromerzeugung.
In Bezug auf das Bauwesen bezeichnet der Begriff Emission den Ausstoß verunreinigender Stoffe wie Staub und Gas oder schädlicher Energien wie Strahlen und Wärme in die Umwelt – auch in die Wohnumwelt / Innenraum.
Immission hingegen bezeichnet das Einwirken von Gefahrstoffen und anderen Emissionen auf Mensch und Umwelt. Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die Emissionen und Immissionen begrenzt, mit dem Ziel Menschen, Umwelt und Sachgüter vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
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