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EU-Taxonomie

Seit dem Jahr 2022 greift im Rahmen des Green Deals der EU als ein zentraler Baustein die EU-Taxonomie-Verordnung.

Die Verordnung wurde 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie ist Bestandteil des „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“, den die EU-Kommission im März 2018 vorgestellt hat. Dieser soll Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten lenken. Erste Anforderungen der EU-Taxonomie gelten seit dem 1. Januar 2022.

Sie soll die Reduzierung umweltschädlicher Treibhausgase vorantreiben: Um eine deutliche Absenkung des CO2-Ausstosses zu erreichen, ist ein klimafreundlicher Umbau sämtlicher Wirtschaftssektoren notwendig. Die EU-Taxonomie soll mehr private Investitionen in dieses Vorhaben lenken. Damit wird Nachhaltigkeit zu einem Kriterium des Risikomanagements in der Finanzwirtschaft.

Quelle: Evangelische Bank, 2023

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