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Freileitungsmast

Der Freileitungsmast (Strommast, Hochspannungsmast) ist die Konstruktion für die Aufhängung einer elektrischen Freileitung.

In Niederspannungsnetzen (bis 1.000 Volt, kleine Isolatoren, üblicherweise stehend) werden Drehstromsysteme immer als Vierleitersystem (drei Außenleiter plus separater Neutralleiter) ausgeführt. Insbesondere bei älteren Anschlüssen gibt es auch zweipolige Stichleitungen für die Versorgung einzelner Häuser mit Einphasenwechselstrom.

Drehstromfreileitungen für Niederspannung haben stets vier Leiterseile: drei Phasen und ein Neutralleiter.

In Mittelspannungsnetzen (1 kV bis 50 kV, kleine Isolatoren, hängend oder stehend) werden für Drehstromsysteme stets Dreileitersysteme verwendet. Der Sternpunkt wird in den Umspannstationen geerdet, weshalb kein Neutralleiter mitgeführt wird. Die Masten sind daher für die Aufnahme von drei Leiterseilen (oder einem ganzzahlig Vielfachen davon) ausgerüstet. Erdseile, wie bei Hochspannungsleitungen üblich, kommen hier nur in Ausnahmefällen zum Einsatz.

Bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen (50 kV bis ca. 400 kV) kommen ebenfalls Dreileitersysteme zum Einsatz. Die Masten sind daher für die Aufnahme von drei Leiterseilen (oder einem ganzzahlig Vielfachen davon) ausgerüstet. Als Isolatoren werden stets Hängeisolatoren verwendet. Fast immer wird ein Erdseil für den Blitzschutz verwendet.

Bahnstromleitungen (in D 15 kV) sind auf zweipolige Wechselstromsysteme ausgelegt. Bahnstrommasten tragen daher zwei Leiterseile, oder eine ganzzahliges Vielfachen davon, meistens 4 Leiterseile – also zwei Stromkreise.

Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungen HGÜ erfolgen in ein- oder zweipoligen Systemen. Zusätzlich sind ein bis zwei Erdseile als Blitzschutz verbaut.

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