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Gasentladungslampe

Eine Gasentladungslampe besteht aus einer (dünnen) beschichteten Glasröhre, die evakuiert und mit einer kleinen Menge Quecksilber gefüllt ist. Die angelegte Spannung erzeugt einen Stromfluss, durch die Elektronen von einer Elektrode zur anderen fließen. Die Elektronen kollidieren mit den Quecksilberatomen, wobei Energie in Form von ultraviolettem Licht abgegeben wird. Das erzeugte UV-Licht trifft auf den Leuchtstoff, mit dem die Innenseite der Röhre beschichtet ist. Dieser nimmt das UV-Licht auf und wird damit selbst zum Leuchten angeregt. Es entsteht nun das für uns sichtbare Licht. Durch die Mischung verschiedener Leuchtstoffe kann die Farbtemperatur bestimmt werden (Warmton, kaltweiß, u. a.).

Für den Betrieb ist ein Vorschaltgerät nötig. Dieses liefert die für den Zündvorgang notwendige Hochspannung von ca. 1000 V und die erforderliche Betriebsspannung von ca. 100 V.

Gasentladungslampen erreichen erst nach etwa 20 bis 80 Sekunden ihre volle Leistung. Zunächst muss das in der Lampe vorhandene Quecksilber verdampfen, damit genügend Quecksilberatome vorhanden sind und volle Leuchtstärke entstehen kann. Bei niedrigen Temperaturen dauert dieser Vorgang länger, weil erst der Glaskolben erwärmt werden muss, damit sich das verdampfte Quecksilber nicht mehr an der kalten Innenseite niederschlägt und aktiv an der Lichterzeugung teilnehmen kann.

Quelle: Bay. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Gasentladungslampen (Energiesparlampen, Neonröhren etc.) werden wegen Quecksilbergehalt, Lichtspektrum, Emission von elektrischen und magnetischen Wechselfeldern und VOC (aus den Materialien im Vorschaltgerät) baubiologisch kritisch gesehen.

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