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GHS

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien der Vereinten Nationen ist Grundlage für:

  • die weltweite Harmonisierung der Vorschriften für die Einstufung/Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Güter
  • die weltweite Angleichung der nationalen bzw. regionalen Systeme für die Einstufung/Kennzeichnung.

EU-GHS enthält 60 Artikel und 7 Anhänge

  • Anhang I: Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
  • Anhang II: Besondere Vorschriften … (EUH-Sätze)
  • Anhang III: Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze)
  • Anhang IV: Liste der Sicherheitshinweise (P-Sätze)
  • Anhang V: Gefahrenpiktogramme
  • Anhang VI: Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe
  • Anhang VII: Tabelle für die Umwandlung einer Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG in eine Einstufung und Zuordnung von Gefahrenhinweisen gemäß EU-GHS.

Das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen löst die bisherigen europäischen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab.

Das GHS wurde am 16.12.2008 mit der EG-Verordnung Nr. 1272/2008, „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) – CLP-Verordnung – in der EU eingeführt. Die CLP-Verordnung trat am 20.01.2009 in Kraft und gilt seitdem in allen EU-Mitgliedsstaaten.

Was hat sich geändert?

Am auffälligsten ist die Änderung der Kennzeichnungssymbole. Zur Visualisierung der Gefahren werden nun neun Gefahrenpiktogramme (rot-umrandete Raute, schwarzem Symbol auf weißem Hintergrund) verwendet. Diese lösen die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ab.Die meisten der neuen Gefahrensymbole entsprechen den alten Gefahrensymbolen.

Arbeitssicherheit - GHS - Gefahrenpiktogramme

Das bisherige Andreaskreuz (Xn/Xi) entfällt.Arbeitssicherheit - Gefahrsymbol - Andreaskreuz
Drei Piktogramme sind neu hinzugekommen: die Gasflasche, das Ausrufezeichen und das Korpussymbol (Mensch mit Stern). Mit dem Korpussymbol werden z. B. krebserzeugende und atemwegssensibilisierende Stoffe gekennzeichnet.Arbeitssicherheit - GHS - Gesundheitsgefahr - Ausrufezeichen - Gasflasche
H-Hinweise (hazard statements) lösen die alten R-Sätze ab.
P-Hinweise (precautionary statements) ersetzen die alten S-Sätze.
Eine weitere Besonderheit der neuen Kennzeichnung ist die Verwendung von zwei Signalwörtern: „Gefahr“ und „Achtung“. Die Signalwörter beschreiben den potentiellen Gefährdungsgrad:„Gefahr“: Signalwort für die schwerwiegende Gefahrenkategorien.

Achtung“: Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien.Nach der GHS-Verordnung wird der Begriff „Zubereitung“ durch den Begriff „Gemisch“ ersetzt.

Fristen für die Umsetzung

Seit dem 01.12.2010 müssen „Stoffe“ gemäß GHS / CLP gekennzeichnet werden. Zubereitungen und Gemische müssen spätestens ab 01.06.2015 mit der neuen Kennzeichnung versehen werden. Erlaubt ist die Anbringung der neuen Kennzeichnung jedoch schon jetzt.

Alte Kennzeichnung Neue Kennzeichnung
Erlaubt bis 01.12.2010 Stoffe Zwingend ab 01.12.2010
Erlaubt bis 01.06.2015 Gemische Zwingend ab 01.06.2015

Egal welche Kennzeichnung innerhalb der Übergangsfrist verwendet wird, auf den Produkten darf nur eine Kennzeichnung, nach altem oder neuem Recht, erfolgen.

Anmerkung: Im Sicherheitsdatenblatt muss bis 01.06.2015 die alte Einstufung angegeben werden!

Quelle: BG BAU

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