haushaltsnah
Gutachterkosten werden nicht steuerlich begünstigt
Die Tätigkeit eines Gutachters gehört weder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, noch handelt es sich um eine Handwerkerleistung. Siehe auch Bauleistung
Grundsätzlich nicht begünstigt sind daher z.B.
- Mess- oder Überprüfungsarbeiten,
- eine Legionellenprüfung,
- Kontrolle von Aufzügen oder von Blitzschutzanlagen,
- die Feuerstättenschau sowie
- andere technische Prüfdienste.
Das gilt auch dann, wenn diese Leistungen durch einen Kaminkehrer oder Schornsteinfeger erbracht werden.
Das Schornsteinkehren selbst sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten durch einen Kaminkehrer oder Schornsteinfeger sind jedoch als Handwerkerleistung begünstigt!
18.03.2014 – steuertipps.de
https://www.steuertipps.de/haus-wohnung-vermieten/handwerker-haushaltshilfen/gutachterkosten-werden-nicht-steuerlich-beguenstigt abgerufen am 11.06.2018
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