Lichtspektrum
Das Lichtspektrum hat biologische Wirkungen und damit großen Einfluss auf die Gesundheit, daher:
Messung des gesamten Lichtspektrums, an erster Stelle sichtbares Licht mit Wellenlängen von etwa 380 bis 780 nm, möglichst auch Infrarot über 780 nm und Ultraviolett unter 380 nm mit Bewertung der Spektralverteilung, mit Lichtspektrometer.
Das Lichtspektrum sollte bei Leuchtmitteln so Tageslicht-ähnlich wie möglich sein: konstant, kontinuierlich, ausgewogen, nicht unterbrochen und möglichst fließend von UV über alle sichtbaren Farbanteile bis Infrarot ohne überdurchschnittlich herausragenden Blauanteil, eher ausgeprägteren Rotanteil. Diesen Anspruch erfüllen Glüh- und Halogenlampen und manche LEDs. Unerwünscht sind einzelne, schmale, steile Farbspitzen wie beispielsweise bei Energiesparlampen.
Quelle: SBM-2015 www.maes.de
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