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Lichtspektrum

Das Lichtspektrum hat biologische Wirkungen und damit großen Einfluss auf die Gesundheit, daher:

Messung des gesamten Lichtspektrums, an erster Stelle sichtbares Licht mit Wellenlängen von etwa 380 bis 780 nm, mög­lichst auch Infrarot über 780 nm und Ultraviolett unter 380 nm mit Bewertung der Spektralverteilung, mit Lichtspektrometer.

Das Lichtspektrum sollte bei Leuchtmitteln so Tageslicht-ähnlich wie möglich sein: konstant, kontinuierlich, ausgewogen, nicht unterbrochen und möglichst fließend von UV über alle sichtbaren Farbanteile bis Infrarot ohne überdurchschnittlich herausragenden Blauanteil, eher ausgeprägteren Rotanteil. Diesen Anspruch erfüllen Glüh- und Halogenlampen und man­che LEDs. Unerwünscht sind einzelne, schmale, steile Farbspitzen wie beispielsweise bei Energiesparlampen.

Quelle: SBM-2015 www.maes.de

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