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Nullung

Klassische Nullung
In Gebäuden, die in einer Zeit bis ca. 1970 erstellt wurden, findet man gebietsweise noch als Maßnahme für den Schutz gegen elektrischen Schlag die sogenannte „klassische Nullung“. Bei Steckdosen, die über einen Schutzkontakt verfügen (z. B. „Schuko“), wird dabei durch Verbinden dieses Schutzkontakts mit dem geerdeten Rückleiter („N“) ein definiertes elektrisches Potential auf das leitfähige Gehäuse des Verbrauchsmittels geführt, wodurch die Gefahr von zu hohen Berührungsspannungen erheblich reduziert wird.

Allerdings ist die elektrische Anlage, die diese Steckdose versorgt, nicht besonders geschützt. Auch der Einsatz der mittlerweile bewährten Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter bzw. RCD) oder ihre Kombination mit dem Leitungsschutzschalter (FI/LS-Schalter) für den Fehlerschutz ist nicht möglich.

Seit 1973 ist diese klassische Nullung nicht mehr zulässig, und es ist dringend zu empfehlen, auch in älteren Anlagen bei Modernisierungsarbeiten für die betroffenen Stromkreise Leitungen zu installieren, die den Neutralleiter und den Schutzleiter getrennt führen. Damit wird dann auch der Fehlerschutz bzw. der mittlerweile für bestimmte Stromkreise geforderte zusätzliche Schutz mit Fehlerstrom-Schutzschaltern möglich.

Quelle: Initiativkreis ELEKTRO+

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