OMEN
Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN), dabei handelt es sich gemäss Artikel 3 Absatz 3 NISV um:
- Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten;
- öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze;
- diejenigen Bereiche von unüberbauten Grundstücken, in denen die vorstehend erwähnten Nutzungen zugelassen sind.