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OMEN

Ort mit empfindlicher Nutzung (OMEN), dabei handelt es sich gemäss Artikel 3 Absatz 3 NISV um:

  • Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten;
  • öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze;
  • diejenigen Bereiche von unüberbauten Grundstücken, in denen die vorstehend erwähnten Nutzungen zugelassen sind.
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