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Referenzwert

RADON Bei Radon ist ein Referenzwert eingeführt. Das BfS möchte das so verstanden wissen, dass schon unterhalb des Referenzwertes über Minderungsmaßnahmen nachgedacht wird:

Was ist ein Referenzwert?

In der öffentlichen Debatte wird der Referenzwert oftmals mit einem Grenzwert oder einem Richtwert verwechselt. Dabei gibt es deutliche Unterschiede:

Ein Grenzwert ist ein Wert, der nicht überschritten werden darf.

Ein Richtwert ist ein Wert, nach dem man sich richten sollte. Er sollte eingehalten werden, um nicht unter Umständen fahrlässig oder grob fahrlässig zu handeln. Im Strahlenschutz gelten Richtwerte häufig für Teilbereiche einer Situation, in der Menschen Strahlung ausgesetzt sind. Richtwerte sollen sicherstellen, dass ein Grenzwert nicht überschritten wird, wenn viele voneinander unabhängige Strahlungsquellen auf eine Person einwirken.

Ein Referenzwert dient gemäß Strahlenschutzgesetz lediglich „als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen“. „Ein Referenzwert ist kein Grenzwert“, so das Strahlenschutzgesetz.

Ein „Maßstab für die Prüfung“, wie es im Strahlenschutzgesetz heißt, bedeutet insbesondere nicht, dass dieser Maßstab und die Prüfung erst bei dem Referenzwert beginnen.

Quelle: Website Bundesamt für Strahlenschutz BfS, Stand 07.10.2022

 

 

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