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WEG

Beim deutschen Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, handelt es sich um ein Gesetz, dass das Eigentum an separaten Wohnungen oder Gebäuden sowie an Räumen oder Flächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und das gemeinschaftliche Eigentum an gemeinsamen Gebäuden bzw. Grundstücken regelt. Hintergrund der Einführung des WEG-Gesetzes war, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein Eigentum an Teilen von Gebäuden nicht definiert wird. Dementsprechend würden im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse sämtliche Gebäude auf einem Grundstück auch dem Grundstückseigentümer zugerechnet. Ein selbständiges Eigentum an Gebäuden bzw. an separaten Wohnungen könnte demnach nicht bestehen. Mit der Einführung des WEG-Gesetzes wurde diese rechtliche Lücke geschlossen. Im WEG-Gesetz sind neben der Begründung und Verwaltung des Wohnungseigentums noch die Wohnungseigentümergemeinschaft und das Wohnungserbbaurecht sowie das Dauerwohnrecht geregelt.

Quelle: immobilienscout24.de

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