Stolperstein Gebäudealtlasten
Der Bauherr trägt die Verantwortung für Baugrund und Bausubstanz sowie für die Koordination der Baumaßnahmen. Der Bauherr ist und bleibt der Erzeuger und Besitzer von Abbruchmaterialien und Gebäudealtlasten – auch wenn er die Entsorgungsleistung delegiert. Bei der Vergabe an Firmen ist Vorsicht geboten, da der Auftraggeber bis zur endgültigen (und ordnungsgemäßen?) Entsorgung verantwortlich bleibt, die Kontrolle über den Entsorgungsweg aber aus der Hand gibt.
Schadstoff-Erkundung ist Bauherrenpflicht
Der Eigentümer oder Bauherr muss sich frühzeitig und umfassend über den Zustand und eventuellen Schadstoffgehalt seines Gebäudes kundig machen. Das ist nach TRGS 524 schon in der Planungsphase vorgeschrieben. Die Erkundungsergebnisse werden in einem Schadstoffkataster dokumentiert. So soll sichergestellt werden, dass der spätere Auftragnehmer weiß, ob er bei den Bauarbeiten Umgang mit Gefahrstoffen hat.
Risiken
Die Liste solcher „klassischen“ Gebäudeschadstoffe ist lang: Asbest, Mineralfasern, PAK, PCB, Formaldehyd, Radon, Baustoffe mit erhöhter Radioaktivität, Mineral-Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle wie Blei und Quecksilber, Holzschutzmittel wie PCP, DDT, Lindan und Carbolineum, aber auch Schimmel, Taubenkot etc.
In Kürze
Bauherren bzw. Eigentümer einer Immobilie, die an Schadstoff-belasteten Bauteilen Arbeiten vornehmen lassen – sind juristisch gesehen „Inverkehrbringer“ von Gefahrstoffen und damit für sämtliche Rechtsfolgen haftbar. ( GefStoffV )
Unser Tipp: Frühzeitig Sachverstand ins Boot holen
Vor Umbau oder Abbruch sollte das Objekt von einem Sachverständigen auf Schadstoffe untersucht werden.
Beim Umbau fließen die Ergebnisse dieser Untersuchung direkt in die Planung ein. Dadurch werden spätere unschöne Überraschungen vermieden und ein notwendiger Rückbau kann rechtzeitig und kostengünstig eingeplant werden.
Der Abbruch kann mit Hilfe eines Schadstoff-Katasters zügig und rechtssicher in die Wege geleitet werden.
Wir sind Schadstoff-Experten. Fragen Sie uns!