Bei Schadstoff- und Schimmelpilzsanierungen ist eine Abnahmemessung nötig. Das natürlich vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen!
Idealerweise beauftragt diese der Bauherr bei unabhängigen Sachverständigen – oft wird diese Leistung jedoch mit an den Sanierer vergeben, was natürlich nicht ganz optimal ist. Man sollte sich nunmal nicht selbst kontrollieren …
Schimmelpilzsanierung im Krankenhaus
In einem Krankenhaus entstand nach einem Wasserschaden ein Schimmelpilzbefall. Es wurde zwar getrocknet, das Ausmaß wurde aber unterschätzt – ebenso die hygienische Gefährdung. Erst bei Beginn einer kleineren Renovierung fielen „Stockflecken“ auf. Bei der Öffnung des Bodenaufbaus kam das tatsächliche Schadensausmaß zu Tage – es waren mehrere hundert Quadratmeter.
Wegen der Größe der betroffenen Bereiche erfolgt die Sanierung schrittweise.
Rückbau
Der Sanierungsbereich wird von den anderen Räumen abgeschottet, eine 4-Kammer-Personenschleuse installiert, Unterdruckhaltung betrieben und die Abluft gefiltert. das ist hier besonders anspruchsvoll – findet die Sanierung doch im laufenden Krankenhaus-Betrieb statt. Dann kann schrittweise bis auf den Rohboden rückgebaut werden. Kompliziert wird das durch eine Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen im Sanierungsbereich.
Die Materialien werden in geschlossenen Gebinden ausgeschleust.
Reinigung
Nach Beendigung der Rückbauphase werden alle Oberflächen gereinigt, um die verbleibenden Schadstoffe (hier Schimmelpilzbestandteile) restlos zu entfernen.
Kontrollmessung vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen
Je nach Raumgröße wird eine ausreichende Anzahl von Messpunkten festgelegt und Luftproben genommen. Nach dem Stand der Technik erfolgt das nach WTA-Merkblatt . Siehe auch hier.
Zusätzlich werden Oberflächen beprobt, um den Reinigungserfolg nachzuweisen.
Ergebnis
Die Sanierungszielwerte sind eingehalten, die Abschottung kann vorsichtig und staubfrei abgebaut und damit die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.
Nun kann der Wiederaufbau beginnen!