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Schadstoffbelastung darf beim Hausverkauf nicht verschwiegen werden

Beim Hausverkauf besteht für den Verkäufer eine umfassende Auskunftspflicht. Ungefragt muss er Kenntnisse über Schadstoffbelastungen offenlegen, sonst besteht möglicherweise der Tatbestand der arglistigen Täuschung. Auskunftspflicht beim Hausverkauf BUNDESGERICHTSHOF - IM NAMEN DES VOLKES Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses…

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