Oftmals stinkt es dem Käufer – Verkäufer und Hersteller hingegen riechen angeblich „nichts“.
Hier können wir mit entsprechenden Analysen Klarheit schaffen.
Selbsthilfe
Später ist die Beweissicherung schwieriger und unnötig teuer.
Sachverstand
Im Namen des Volkes
Stinkt es auch nach längerer Zeit noch deutlich, entscheiden Gerichte
Nach drei Monaten noch deutlich wahrnehmbar – Schadensersatz!
Das Oberlandesgericht wird deutlich: „Wenn die Möbel nach einem Zeitraum von über drei Monaten nach dem Einbau noch so starke Ausdünstungen verursachen, dass diese deutlich wahrnehmbar sind… Entscheidend ist, ob die vorhandenen Ausdünstungen negativ wahrnehmbar sind und die Nutzbarkeit der hergestellten Möbel beeinträchtigen.“ OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Urteil vom 26.02.2019, I-21 U 96/18
Schon Jahre zuvor entschied bereits das Landgericht Coburg: Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Die Richter verurteilten den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6200 Euro (LG Coburg, Az. 21 O 28/09, OLG Bamberg, Az. 6 U 30/09)
Aber wer streitet schon gerne?
Vor Gericht und auf hoher See … Juristische Auseinandersetzungen zerrütten allzuoft die Stimmung, dauern lang und der Ausgang bleibt unsicher. Daher – schalten Sie frühzeitig den Profi ein! Wir können Sie mit praktischen Tipps und analytisch unterstützen!