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Winterzeit ist Schimmelzeit. Und deswegen verwundert es nicht, dass zahlreiche Anrufe von schimmelgeplagten Mietern und Vermietern in unserer Beratungsstelle eingehen. Gegenseitige Schuldzuweisungen führen immer wieder zu unnötigen Rechtstreitigkeiten mit hohen Kosten und ungewissem Ausgang.

„Sie haben falsch gelüftet und zu wenig geheizt“, bekommt der Mieter häufig zu hören, wenn er einen Schimmelschaden meldet. Der Mieter seinerseits verweist gerne auf technische Mängel, wie unzureichende Dämmung.  Da werden Mieten willkürlich gekürzt oder die Schädigung des Wohneigentums reklamiert. Die Situation eskaliert, die Fronten verhärten und eine einvernehmliche Lösung rückt in weite Ferne.

Aus über 10-jähriger Praxis wissen wir, dass die Ursachen für Wohnungsschimmel vielfältig sind und dass die Schuldfrage nicht immer eindeutig beantwortet werden kann. In vielen Fällen sind Baumängel und falsches Nutzerverhalten gleichermaßen am Entstehen des Schimmelschadens beteiligt. Wir wissen aber auch, dass es für jedes Schimmelproblem eine Lösung gibt, wenn Mieter und Vermieter nicht gegeneinander, sondern miteinander agieren. Die frühzeitige Einbeziehung eines Sachverständigen bietet dabei entscheidende Vorteile. Der Schimmelschaden wird sachkundig dokumentiert und Beweise werden gesichert. Darüberhinaus kann bereits jetzt nach möglichen Ursachen und akzeptablen Lösungen geforscht werden. Der Sachverständige als Mediator hilft den Parteien das leidige Schimmelproblem fachgerecht und zügig zu lösen. So wird das Prozess- und Kostenrisiko für beide Seiten erheblich reduziert.

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